Neue NÖVOG-Kontaktdaten

Regionale Verkehrsplanung in der niederösterreichischen NÖVOG

Bislang war für die Koordination und Planung des öffentlichen Verkehrs in der Ostregion der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) zuständig. Die Planung und Bestellung von Kraftfahrlinien ist eine stark regional ausgerichtete Aufgabe. Daher werden Aufgaben rund um Planung, Gestaltung und Durchführung des Nahverkehrs dort gebündelt, wo die Dienstleitungen auch tatsächlich erbracht werden:

Die bisher in der VOR GmbH durchgeführten Aufgaben wie Planung, Bestellung und Abwicklung der niederösterreichischen Regionalbus- und Bedarfsverkehre wurden an die niederösterreichische NÖVOG übertragen. Mit den Aufgaben sind auch die damit betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur NÖVOG gewechselt. Damit sind Kontinuität und hohe Servicequalität jederzeit gewährleistet.

Die NÖVOG steht zu 100 Prozent im Eigentum des Landes Niederösterreich und vereint nun als Unternehmensgruppe sechs Bahnen, zwei Seilbahnen, den gesamten Regionalbusverkehr sowie alle bedarfsgesteuerten Verkehre und ist damit größter Mobilitätsanbieter für Alltag und Freizeit in Niederösterreich.

Weiterhin im VOR verbleiben die Themenbereiche „Verbundtarif“, „Fahrgastinformation“ und „SPNV“ (planerische Agenden im regionalen Schienenpersonenverkehr).

Ansprechpartner für Bürger/Fahrgäste:

  • Bei Fragen zum niederösterreichischen Regionalbusverkehr bzw. bedarfsgesteuerten Angeboten (Anrufsammeltaxis, VOR Flex) stehen die Experten der NÖVOG unter kundenservice@noevog.at bzw. 0800 22 25 22 zur Verfügung.
  • Tarifthemen bzw. Problemstellungen rund um den regionalen Schienenpersonenverkehr werden weiterhin vom VOR unter kundenservice@vor.at bzw. 0800 22 23 24 behandelt.

www.noevog.at

Rohrbruch: am Neuschacht

WICHTIGE INFORMARTION:
Die ÖBB hat Probebohrungen am Neuschacht durchgeführt und leider einen Rohrbruch verursacht hat.
Im Bereich hinterer Neuschacht und Richardschacht wurde das Wasser abgedreht.
Wir sind bemüht den Rohrbruch so schnell als möglich zu reparieren!
Wir bitten um Verständnis!

Gemeindezeitung

Liebe Grünbacherinnen,
Liebe Grünbacher,

leider kam es bei der Ausgabe unserer Gemeindezeitung seitens der Post zu Problemen und nicht jeder Haushalt hat eine aktuelle Zeitung erhalten.

Besuchen sie uns zu den Amtszeiten am Gemeindeamt und wir drucken ihnen ein Exemplar – damit auch Sie bestens informiert sind.

Abverkauf „Grüne-Tonne-Säcke“

Liebe Grünbacherinnen,
Liebe Grünbacher,

wie bereits mitgeteilt wird mit dem Jahreswechsel das Müllsystem auf den „Gelben Sack“ umgestellt
und somit verlieren die „Grüne-Tonne-Säcke“ ihre Verwendung.

Die Restbestände können zu den Amtszeiten zum halben Preis (€ 3,50) erworben werden.
Angebot gilt solange der Vorrat reicht.

Ortswandertag 2024

Bei herrlichstem Wanderwetter brachen fast 40 begeisterte Wandersleute vom Sportplatz auf zum diesjährigen Grünbacher Ortswandertag!

Dieses Mal teilten wir uns beim Aufstieg auf unseren Hausberg  in zwei Gruppen. Die erste Gruppe wanderte rund um den Hausstein und beim Lanzinger Kreuz gings dann über den – schlussendlich doch sehr steilen – Imnitzersteig rauf aufs Gelände.

Unsere zweite Gruppe nahm den kinder- und familientauglichen Bergmannssteig in Angriff, jedoch mit einem besonderen Programm:

Gleich zu Beginn unserer Erlebniswanderung haben wir die bezaubernde Nadelprinzessin und den mutigen Laubprinzen kennengelernt. 🌲👑 Ihr Kleid bestand aus den heimischen Nadelbäumen, seines hingegen aus den bunten Laubbäumen des Waldes. In der Geschichte erfuhren wir, wie sich die beiden begegneten und wie der Mischwald, ihre gemeinsame Heimat, entstand. 🌳❤️Um den Mischwald hautnah zu erleben, warteten entlang des Weges rund 20 spannende Erlebnisstationen auf uns. Wir lernten, wie die Bäume über das „Internet des Waldes“ und die „Duftsprache“ miteinander kommunizieren. 💬🌿 Wir testeten das Baumtelefon und lernten, das Alter kleiner und großer Bäume zu bestimmen. Außerdem entdeckten wir Tierspuren, wie angeknabberte Zapfen von Mäusen und Eichhörnchen und fanden Rindenstücke einer Fichte, die Spuren des Borkenkäfers trugen. Auf dem Weg von der Scheimhütte zur Geländehütte beschäftigte uns die Kürbisbuchstabenjagd. 🎃 Buchstabe für Buchstabe sammelten wir uns dem Lösungswort entgegen: „Mischwald“ – die Heimat unseres Königspaares aus der Anfangsgeschichte. 

Am Berg sowie in der gemütlichen Geländehütte angekommen, fanden unsere beiden Wandergruppen wieder zusammen. Nach einer ausgiebigen Stärkung gab es auch noch die Möglichkeit auf unserer Slackline  zu balancieren.

Ein herrlicher Wandertag ging zu Ende – voller Erlebnisse, neuem Wissen und natürlich viel Spaß!

 

Heizkostenzuschuss 2024/2025

NÖ Heizkostenzuschuss 2024/25

Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 beantragt werden.

Die Landesregierung hat für sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/25 in der Höhe von € 150,00 beschlossen. 

Bei der Antragstellung ist die Höhe der Einkünfte durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Für die Antragstellung erforderlich sind:

  • Antragsformular
  • Sozialversicherungsnummer
  • Nachweise der Einkünfte aller im Haushalt lebenden Personen
  • Bankverbindung

Anspruchsberechtigte Personen:

  • Österreichische Staatsbürger
  • Bürger des EWR und der Schweiz
  • Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU
  • Aufenthaltstitel Familienangehörige, wenn seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig
  • Asylberechtigte

 

  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. 

Voraussetzungen: 

  • Hauptwohnsitz in NÖ seit mind. 6 Monaten vor Antragstellung
  • Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten

Von der Förderung ausgenommen sind: 

  • Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
  • Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ SAG  beziehen
  • Personen, die in Einrichtungen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
  • Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Bereitstellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate usw.) und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten.
  • Alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben

 

Informationen und Antragsformular