ACHTUNG: betrifft BIOMÜLL in Kunststoffsäcken

Liebe Grünbacherinnen,
liebe Grünbacher,

seit 01.01.2024 wird kein Biomüll in Kunststoffsäcken mehr akzeptiert!
Sollten Sie noch keine braune Biotonne besitzen, melden Sie sich bitte bei:
Kerstin Muhr unter 02637/2200-13

Ebenfalls ist zu beachten, dass Biotonnen nur mit 100% kompostierbaren Säcken aus Spezialkunststoffen (Maisstärke, Kartoffelstärke etc.) befüllt werden dürfen.
Diese erhalten Sie zu den Amtszeiten auf der Gemeinde.

 

Online Hunde-Sachkunde-Nachweis NÖ

Liebe Grünbacherinnen, liebe Grünbacher,

Seit Juni 2023 müssen in Niederösterreich BesitzerInnen eines neuen Hundes die ALLGEMEINE HUNDE-SACHKUNDE nachweisen.

Für alle die diesen Kurs noch nicht gemacht haben gilt:
Machen Sie den Sachkunde-Kurs jetzt ganz einfach ONLINE – bequem von zu Hause oder unterwegs!

Termine und Anmeldung unter:
hundesachkunde.com

Stellenausschreibung: Gemeindearbeiters(in)

STELLENAUSSCHREIBUNG

Die Marktgemeinde Grünbach am Schneeberg schreibt die Stelle eines(r) Gemeinde- arbeiters(in) zur sofortigen Besetzung aus.

Anstellungserfordernisse (Nachweise):

  1. Geburtsurkunde
  2. Österreichische Staatsbürgerschaft eins EU- oder EWR-Mitgliedstaates
  3. Handgeschriebener Lebenslauf
  4. Unbescholtenheit
  5. Körperliche und geistige Eignung
  6. Führerschein B, C und E
  7. Abgeschlossener Lehrberuf, Gesellenprüfung als Maurer, Elektriker oder Schlosser
  8. PC-Kenntnisse
  9. Abgeleisteter Präsenzdienst oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern
  10. Engagement sowie Bereitschaft zur Weiterbildung und -entwicklung

 

Schriftliche Bewerbung sind schnellstmöglich im Gemeindeamt der Marktgemeinde Grünbach am Schneeberg abzugeben.

Die Aufnahme und Entlohnung erfolgt nach dem NÖ Gemeinde- Vertragsbediensteten- gesetz.

Jene Personen, die bereits vor dieser Ausschreibung eine Bewerbung auf einen derartigen Posten abgegeben haben, müssen ihr Interesse nochmals bekannt geben.

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Heizkostenzuschuss 2023-24

NÖ Heizkostenzuschuss und NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2023/24

Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 20. Dezember 2023 bis 31. März 2024 beantragt werden.

Die Landesregierung hat für sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von € 150,00 beschlossen. Zusätzlich wird eine Sonderförderung zum NÖ Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,00 gewährt.

Bei der Antragstellung ist die Höhe der Einkünfte durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Für die Antragstellung erforderlich sind:

  • Antragsformular
  • Sozialversicherungsnummer
  • Nachweise der Einkünfte aller im Haushalt lebenden Personen
  • Bankverbindung

 

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

  • AusgleichszulagenbezieherInnen
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. 

Voraussetzungen: 

  • Hauptwohnsitz in NÖ
  • Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten

Von der Förderung ausgenommen sind: 

  • Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
  • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
  • Personen, die in Heimen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
  • Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Bereitstellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate usw.) und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten.
  • Alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben

 

Heizkostenzuschuss (noe.gv.at)

NOe_Heizkostenzuschuss_2023_24_Richtlinien_inkl._DSGVO.pdf

Erlaeuterungen_HKZ_2024_neu.pdf (noe.gv.at)