SMOVEY TRAINING in Grünbach

Beweg dich – dann bewegt sich was! 

Nach dem Informationsabend letzte Woche, wo die “grünen Ringe” mit all den Wirkungsweisen und Vorteilen näher vorgestellt wurden wird in der Barbarahalle regelmäßiges Training angeboten.

Die Gruppe trifft sich ab 2.10.2023 wieder jeden Montag um 16.00 Uhr in der Barbarahalle! Weitere Informationen bei Smovey-Coach MANFRED, Tel. 0664/ 516 99 11

 

spusu NÖ-Gemeindechallenge 2023

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die spusu NÖGemeindechallenge wird auch im Jahr 2023 wieder stattfinden!

spusu NÖ-Gemeindechallenge 2023_Der Countdown läuft


Ganz egal, ob man gerne läuft, mit den Inlineskates unterwegs ist, in die Pedale des Fahrrads tritt oder am liebsten einfach nur wandert von 1. Juli bis 30. September zählt für alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher wieder jede Minute Bewegung in der freien Natur.

In dieser Zeit sucht SPORTLAND Niederösterreich in Kooperation mit spusu, Sodexo und den beiden NÖGemeindevertreterverbänden bereits zum siebenten Mal die aktivsten Gemeinden Niederösterreichs.

Wie in den Jahren zuvor, kommt dabei auch heuer die „spusu Sport“App zum Einsatz. Diese wurde speziell für den Wettbewerb entwickelt, laufend an die Bedürfnisse der NÖGemeindechallenge angepasst sowie für die diesjährige Auflage mit neuen Badges und zusätzlichen Sportarten weiter optimiert! Zudem wurden neue Filter und Parameter für das Tracken von Minuten implementiert, um die Fairness und Transparenz unseres digitalen und vor allem freundschaftlichen Wettbewerbs auf ein völlig neues Niveau zu heben.

Die Anmeldung ist ab Montag, den 12. Juni 2023, direkt in der spusu SportApp oder unter www.noechallenge.at möglich.

So funktioniert die spusu NÖ-Gemeindechallenge:

Am 1. Juli 2023 fällt der Startschuss zum Wettbewerb, bei dem alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher mithelfen können, ihre Gemeinde zur aktivsten des Bundeslandes zu machen. Die Anmeldung (ab 12. Juni) und die Teilnahme sind ganz einfach:

  • Schritt: „spusu Sport“-App auf das Smartphone laden.
  • Schritt: In der App anmelden und Gemeinde virtuell beitreten.
  • Schritt: So viel Sport machen, wie möglich!

Jede aktive Minute wird anschließend von der App dokumentiert und gleichzeitig automatisch auf das Bewegungskonto der jeweiligen Gemeinde gebucht. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben dabei immer die Möglichkeit den aktuellen Stand des Wettbewerbs in der App, unter www.noechallenge.at und den Social Media-Kanälen von SPORTLAND Niederösterreich mit zu verfolgen.

Abgerechnet wird das große niederösterreichische Bewegungskonto am 30. September. Danach werden die drei aktivsten Gemeinden in den vier Kategorien „1 – 2500 Einwohner“, „2501 – 5000 Einwohner“, „5001 – 10.000 Einwohner“ und „über 10.000 Einwohner“ mit den meisten gesammelten Bewegungsminuten ausgezeichnet.

Insgesamt ist es ein schönes Zeichen für den Breitensport, dass hier organisationsübergreifend zusammengearbeitet wird, um gemeinsam mehr Menschen nachhaltig zur regelmäßigen Bewegung zu motivieren.

 

Medienkontakt:
SPORTLAND Niederösterreich
Patrick Pfaller
Tel.: +43 2742 9000 19876 / +43 676 812 19876
patrick.pfaller@noe.co.at

Basenfasten im Schneebergland

Sie wollen

…sich Auszeit nehmen für Körper, Geist und Seele?

…Ihr Immunsystem stärken?

…Ihren Säure-Basen-Haushalt in Einklang bringen?

…sich vom Alltag lösen?

…ein paar Kilos loswerden?

Dann ist Basenfasten eine gute Möglichkeit für Sie! 

NEU! Der Landgasthof “Zur Schubertlinde” bietet die Möglichkeit 6 Wohlfühltage mit basischer Vollpension und 24-Stunden Fastenbegleitung zu buchen – starten Sie fit und vital ins Frühjahr!

 

weitere Informationen und Buchung:

Basenfasten im Schneebergland – Alpen-Aktiv-Landgasthof*** “Zur Schubertlinde”

Corona – Aktuelle Regelungen ab 1. August 2022

Diese Corona-Regeln gelten seit 1. August

Rund 100.000 Personen, die bisher mit einem Absonderungsbescheid zuhause bleiben mussten, unterliegen ab Montag, 1. August, automatisch einer Verkehrsbeschränkung. Sie dürfen ihre Wohnung mit einer FFP2-Maske verlassen, wenn sie keine Krankheitssymptome spüren. Die neuen Regeln gelten ab Montag auch für alle Neuinfektionen, sobald ein positives Ergebnis eines PCR- oder Antigentests vorliegt. Bescheide werden künftig nicht mehr ausgestellt.

Am 1. August um 0 Uhr tritt die COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung in Kraft. Sie sieht anstelle der bisher geltenden Absonderung von Corona-infizierten Personen eine Verkehrsbeschränkung vor. Alle bestehenden Absonderungen werden zu diesem Zeitpunkt automatisch aufgehoben, für die betroffenen Personen gilt dann eine Verkehrsbeschränkung.

Neue Regeln ab 1. August:

Für positiv auf SARS-CoV-2 Getestete gilt grundsätzlich eine durchgehende FFP2-Maskenpflicht. Die Maske ist korrekt zu tragen, muss also Mund und Nase vollständig bedecken und regelmäßig gewechselt werden. Die Maskenpflicht gilt außerhalb des privaten Wohnbereichs in allen geschlossenen Räumen, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist. Im Freien muss eine FFP2-Maske nur getragen werden, wenn der Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

Maskenpflicht gilt für positiv getestete Personen auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und in privaten Verkehrsmitteln, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist. Im privaten Wohnbereich ist bei Zusammenkünften von Personen aus verschiedenen Haushalten eine Maske zu tragen.

Positiv Getestete dürfen keine Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder risikobehafteten Settings aufsuchen. Das betrifft zum Beispiel Alten- und Pflegeheime, Gesundheitseinrichtungen, Kindergärten und Volkschulen und sonstige Betreuungseinrichtungen für Kinder unter elf Jahren. Ausgenommen davon sind Mitarbeiter:innen, Bewohner:innen, Patient:innen und betreute Personen sowie bestimmte Besuchs- und Begleitpersonen.

Eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist ab dem fünften Tag mit einem PCR-Test möglich. Ansonsten endet die Verkehrsbeschränkung automatisch nach zehn Tagen. Gerechnet wird jeweils vom Zeitpunkt der Probennahme, die zu einem positiven Ergebnis geführt hat.

Maßnahmen am Arbeitsplatz

Personen, die arbeitsfähig sind, dürfen unter Einhaltung der Auflagen grundsätzlich arbeiten gehen. Am Arbeitsplatz muss also das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske gewährleistet oder ein Kontakt zu anderen Personen ausgeschlossen sein. Ist ein Kontakt zu anderen Personen ausgeschlossen muss die Maske nicht durchgehend getragen werden. Es sind geeignete Schutzmaßnahmen wie das regelmäßige Durchlüften von Räumen zu treffen. Dementsprechend sollte der Arbeitgeber über das Vorliegen einer Infektion informiert werden, um geeignete Maßnahmen – wie etwa Home-Office oder ein Einzelbüro – zu veranlassen.

Wenn eine FFP2-Maske aus medizinischen Gründen (z.B. Schwangerschaft) nicht durchgehend getragen werden kann, darf der Arbeitsplatz nur betreten werden, wenn organisatorische oder räumliche Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Dasselbe gilt für Berufe, die während ihrer Arbeit keine Maske tragen können, zum Beispiel Logopäd:innen oder Sänger:innen.

Freistellungen für Risikogruppen und telefonische Krankschreibung möglich

Um vulnerable Personen am Arbeitsplatz bestmöglich zu schützen, werden die Freistellungen nach der Risikogruppeverordnung ab 1. August wieder ermöglicht.

Erkrankte Personen können sich wegen einer Erkrankung an COVID-19 telefonisch krankschreiben lassen. Eine Krankmeldung ist in diesem Fall – wie bei anderen Krankheiten auch – für Arbeitnehmer:innen erforderlich, um weiterhin Entgelt zu beziehen. Das heißt: Wer einen positiven Corona-Test hat, ist nicht – wie bisher bei der Absonderung– automatisch krankgeschrieben. Hier bedarf es nun einer aktiven Kontaktaufnahme mit dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin.

Hier geht es zur aktuellen Verordnung