Tree Running – Beitrag für den Klimaschutz

Im Frühjahr fand das „Tree Running“ der „Natur im Garten“-Gemeinde statt. Hierzu konnte man sich anmelden, bekam eine Startnummer und konnte so virtuell an dem Lauf teilnehmen. Auf der jeweiligen Wunschstrecke sorgte jeder Teilnehmer durch Bewegung in der Natur für neue Bäume, die nun im Herbst den Gemeinden zur Verfügung gestellt wurden. Diese werden von unseren Bauhofmitarbeitern an öffentlichen Plätzen eingepflanzt.

Es freut uns, dass wir mit 20 Jungbäumchen in Grünbach ein Zeichen für den Klimaschutz setzen können.

Ihre Umweltgemeinderäte

Bernhard Muhr & Andreas Pinkl

 

Neues Wertstoffzentrum in Breitenau geht in Betrieb

Ab 4. Juli 2022 ist das Wertstoffzentrum Breitenau in Betrieb. Direkt neben der RHV Grüne Tonne GmbH an der B17 können alle Bürgerinnen und Bürger des Bezirkes Neunkirchen kostenlos und unbegrenzt Sperrmüll, Holz, Kartonagen, Elektroaltgeräte oder Problemstoffe entsorgen. Der Zutritt erfolgt mit der WSZ-Zutrittskarte, welche Ihrem Haushalt bereits vor Längerem zugeschickt wurde. Mit Ihren Anliegen hinsichtlich Zutrittskarte, wenden Sie sich bitte an unser Gemeindeamt.  Der Zutritt zum WSZ ist nur für Privatpersonen gestattet, jedoch nicht für Gewerbebetriebe.

Grundsätzlich müssen alle Fraktionen getrennt voneinander abgeladen werden. So ist bereits bei der Beladung darauf zu achten, dass beispielsweise Altholz, Eisen und Hartkunststoffe nicht vermischt mit sonstigem Sperrmüll abgeladen werden darf. Als Grundregel gilt: Sperrmüll ist jener Restmüll, welcher auf Grund von Größe oder Beschaffenheit, nicht über die regelmäßigen Haushaltsabholungen erfasst werden kann. Somit sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf den WSZ kein Restmüll oder Trockenmüll übernommen wird. Dieser muss über die regelmäßige Tonnenabholung entsorgt werden.

Konkret können folgende Abfälle während der Öffnungszeiten abgeben werden:

Sperrmüll Altöl Kühlgeräte
Hartkunststoff Altfarben/Altlacke Bildschirme
Eisenschrott Druckgaspackungen Elektroaltgeräte groß
Buntmetall Labor und Chemikalienreste Elektroaltgeräte klein
Flachglas Pflanzenbehandlungsmitteln Gasentladungslampen
Altholz thermisch Ölverschmutzte Betriebsmittel Batterien
Altholz stofflich Altspeisefette (z.B. Frittieröle) Bleiakkumulatoren
Baum- und Strauchschnitt Arzneimittel Lithium-Ionen-Batterien
Gras- und Grünschnitt Kunststoffdispersion

Folgende Abfälle können rund um die Uhr im 24/7 Bereich, ohne Zutrittskarte abgegeben werden:

Altpapier Karton Verpackungsglas bunt
Verpackungsglas weiß Tierkörper Alttextilien

Weitere Fraktionen wie beispielsweise Reifen, künstliche Mineralfasern oder Eternit können zu den Öffnungszeiten direkt bei der RHV Grüne Tonne GmbH, kostenpflichtig entsorgt werden.

Die aktuellen Öffnungszeiten sind auf der Homepage des AWV (neunkirchen.umweltverbaende.at)

ersichtlich, wohin auch der QR-Code der Kartenrückseite führt.

Die aktuell gültigen Öffnungszeiten:

WSZ Breitenau FCC Schlöglmühl
von bis von bis
Montag 07:00 16:00
Dienstag 07:00 16:00 07:00 18:00
Mittwoch
Donnerstag 07:00 19:00
Freitag 07:00 16:00 07:00 18:00
Samstag Nur Grünschnittabgabe
07:00 16:00
Achtung: Die Zufahrt muss bis spätestens 15 Minuten vor Betriebsschluss erfolgen

Feuerbrand – Informationen

Feuerbrand

Feuerbrand Info

Feuerbrand ist eine der gefährlichsten Pflanzenkrankheiten, die vor ca. 200 Jahren erstmals in Amerika nachgewiesen wurde. 1993 war das erste Auftreten in Österreich (Vorarlberg), seither wanderte diese Krankheit kontinuierlich Richtung Osten und ist 2000 erstmals in Niederösterreich aufgetreten.

Diese Krankheit, die durch das hochinfektiöse und schwer zu bekämpfende Bakterium „Erwinia amylovora“ verursacht wird, stellt eine ernstzunehmende Bedrohung für das Kernobst in Intensivobstanlagen, auf unseren bäuerlichen Streuobstwiesen, in Hausgärten, aber auch für Zierpflanzen auf öffentlichen Grünanlagen und in Baumschulen dar.

Für die Gesundheit des Menschen besteht aber keine Gefahr !!!

Der Feuerbrand ist meldepflichtig !!!

Jeder Grundbesitzer oder Pächter ist gemäß NÖ Pflanzengesundheitsverordnung verpflichtet, jeden Feuerbrandverdacht beim zuständigen Gemeindeamt zu melden !!!

Vom Feuerbrandbeauftragten der Gemeinde wird in der Folge der Feuerbrandverdacht abgeklärt, und vom Feuerbrandsachverständigen werden bei einem bestätigten Auftreten Maßnahmen zur Bekämpfung festgelegt, welche von einem Rodetrupp oder nach Einschulung durch den Feuerbrandsachverständigen auch durch den Pflanzenbesitzer durchgeführt werden können. Die Abklärung des Feuerbrandverdachtes ist kostenlos. Voraussichtlich werden 50 % der Rodekosten bei Beauftragung des Maschinenringes vom Land NÖ übernommen.

Die Infektion erfolgt meist während der Blüte, wobei aber erst ca. 3 Wochen später Symptome sichtbar werden. Die ersten Anzeichen sind welke Blüten, Triebe und Früchte, wobei sich die Spitzen der jungen Triebe hakenförmig verkrümmen und die Blätter sich in der Folge – je nach Pflanzengattung – braun bis schwarz färben. Von diesen Infektionsstellen kann sich die Krankheit auf benachbarte Triebe, stärkere Äste und den Stamm ausbreiten. Die Erkrankung verläuft bei warmer und feuchter Witterung sehr schnell und mit großer Intensität.

Die Pflanzen sehen dann wie verbrannt oder verdorrt aus. Die abgestorbenen, eingetrockneten Blätter und Früchte bleiben an den Bäumen hängen.

Im Frühjahr und Sommer kann man mitunter feuchte, zunächst farblose, später gelbbraun gefärbte, klebrige Tröpfchen an den befallenen Trieben und Früchten sehen. Dieser Bakterienschleim wird besonders unter feucht-warmen Bedingungen reichlich produziert.

Die Übertragung des Erregers erfolgt während der Vegetationsperiode durch Insekten, Wind und Regen, über größere Distanzen auch durch Zugvögel und den Pflanzenverkehr. Auch mit nicht desinfizierten Schnittwerkzeugen oder durch den Menschen (Kleidung, Kontakt…) selbst kann dieses Bakterium verbreitet werden. Keine kranken Pflanzen berühren, es besteht akute Verschleppungsgefahr.

Birnen- und Apfelbäume, aber auch Quitte, Mispel und Eberesche werden von dieser Krankheit befallen, von den Zier- und Wildpflanzen werden vor allem Zwergmispel (Cotoneaster), Weiß- und Rotdorn, Feuerdorn, Felsenbirne, Apfelbeere und Photinia befallen.

Sehr wichtig sind das rechtzeitige Erkennen und sofortige Melden des Feuerbrandverdachtes bei der Gemeinde, da nur durch rechtzeitige Rode- und Schnittmaßnahmen einer massiven Befallsausbreitung vorgebeugt werden kann.

DI Christian Kornherr, Amtlicher Pflanzenschutzdienst NÖ