Aktuell sucht der Reinhalteverband Grüne Tonne GmbH einen Mitarbeiter für das WSZ und das bestehende Recyclingwerk für das Ausmaß von 38h / Woche
Aktuell sucht der Reinhalteverband Grüne Tonne GmbH einen Mitarbeiter für das WSZ und das bestehende Recyclingwerk für das Ausmaß von 38h / Woche
Auf Grund vielfachen Wunsches von Bürgermeistern und Bürgern des Bezirkes, wurde der Entschluss gefasst, die Grünschnittsammelstelle täglich von 07:00 – 20:00 Uhr zugänglich zu machen.
Dies gilt ab sofort und auch an Feiertagen.
Ab 4. Juli 2022 ist das Wertstoffzentrum Breitenau in Betrieb. Direkt neben der RHV Grüne Tonne GmbH an der B17 können alle Bürgerinnen und Bürger des Bezirkes Neunkirchen kostenlos und unbegrenzt Sperrmüll, Holz, Kartonagen, Elektroaltgeräte oder Problemstoffe entsorgen. Der Zutritt erfolgt mit der WSZ-Zutrittskarte, welche Ihrem Haushalt bereits vor Längerem zugeschickt wurde. Mit Ihren Anliegen hinsichtlich Zutrittskarte, wenden Sie sich bitte an unser Gemeindeamt. Der Zutritt zum WSZ ist nur für Privatpersonen gestattet, jedoch nicht für Gewerbebetriebe.
Grundsätzlich müssen alle Fraktionen getrennt voneinander abgeladen werden. So ist bereits bei der Beladung darauf zu achten, dass beispielsweise Altholz, Eisen und Hartkunststoffe nicht vermischt mit sonstigem Sperrmüll abgeladen werden darf. Als Grundregel gilt: Sperrmüll ist jener Restmüll, welcher auf Grund von Größe oder Beschaffenheit, nicht über die regelmäßigen Haushaltsabholungen erfasst werden kann. Somit sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf den WSZ kein Restmüll oder Trockenmüll übernommen wird. Dieser muss über die regelmäßige Tonnenabholung entsorgt werden.
Konkret können folgende Abfälle während der Öffnungszeiten abgeben werden:
Sperrmüll | Altöl | Kühlgeräte |
Hartkunststoff | Altfarben/Altlacke | Bildschirme |
Eisenschrott | Druckgaspackungen | Elektroaltgeräte groß |
Buntmetall | Labor und Chemikalienreste | Elektroaltgeräte klein |
Flachglas | Pflanzenbehandlungsmitteln | Gasentladungslampen |
Altholz thermisch | Ölverschmutzte Betriebsmittel | Batterien |
Altholz stofflich | Altspeisefette (z.B. Frittieröle) | Bleiakkumulatoren |
Baum- und Strauchschnitt | Arzneimittel | Lithium-Ionen-Batterien |
Gras- und Grünschnitt | Kunststoffdispersion |
Folgende Abfälle können rund um die Uhr im 24/7 Bereich, ohne Zutrittskarte abgegeben werden:
Altpapier | Karton | Verpackungsglas bunt |
Verpackungsglas weiß | Tierkörper | Alttextilien |
Weitere Fraktionen wie beispielsweise Reifen, künstliche Mineralfasern oder Eternit können zu den Öffnungszeiten direkt bei der RHV Grüne Tonne GmbH, kostenpflichtig entsorgt werden.
Die aktuellen Öffnungszeiten sind auf der Homepage des AWV (neunkirchen.umweltverbaende.at)
ersichtlich, wohin auch der QR-Code der Kartenrückseite führt.
Die aktuell gültigen Öffnungszeiten:
WSZ Breitenau | FCC Schlöglmühl | |||||
von | bis | von | bis | |||
Montag | 07:00 | 16:00 | ||||
Dienstag | 07:00 | 16:00 | 07:00 | 18:00 | ||
Mittwoch | ||||||
Donnerstag | 07:00 | 19:00 | ||||
Freitag | 07:00 | 16:00 | 07:00 | 18:00 | ||
Samstag | Nur Grünschnittabgabe | |||||
07:00 | 16:00 | |||||
Achtung: Die Zufahrt muss bis spätestens 15 Minuten vor Betriebsschluss erfolgen |
Einladung zur Informationsveranstaltung “Raus aus dem Öl – Rein in die Zukunft” am 23. Juni 2022 im Landgasthof “Zur Schubertlinde”
Das Osterfest ist traditionell eine Zeit der Brauchtumsfeuer – wir bitten um Beachtung der geltenden Gesetze und Regelungen!
Verbrennen im Freien – BH Neunkirchen.pdf
Feuerbrand
Feuerbrand ist eine der gefährlichsten Pflanzenkrankheiten, die vor ca. 200 Jahren erstmals in Amerika nachgewiesen wurde. 1993 war das erste Auftreten in Österreich (Vorarlberg), seither wanderte diese Krankheit kontinuierlich Richtung Osten und ist 2000 erstmals in Niederösterreich aufgetreten.
Diese Krankheit, die durch das hochinfektiöse und schwer zu bekämpfende Bakterium „Erwinia amylovora“ verursacht wird, stellt eine ernstzunehmende Bedrohung für das Kernobst in Intensivobstanlagen, auf unseren bäuerlichen Streuobstwiesen, in Hausgärten, aber auch für Zierpflanzen auf öffentlichen Grünanlagen und in Baumschulen dar.
Für die Gesundheit des Menschen besteht aber keine Gefahr !!!
Der Feuerbrand ist meldepflichtig !!!
Jeder Grundbesitzer oder Pächter ist gemäß NÖ Pflanzengesundheitsverordnung verpflichtet, jeden Feuerbrandverdacht beim zuständigen Gemeindeamt zu melden !!!
Vom Feuerbrandbeauftragten der Gemeinde wird in der Folge der Feuerbrandverdacht abgeklärt, und vom Feuerbrandsachverständigen werden bei einem bestätigten Auftreten Maßnahmen zur Bekämpfung festgelegt, welche von einem Rodetrupp oder nach Einschulung durch den Feuerbrandsachverständigen auch durch den Pflanzenbesitzer durchgeführt werden können. Die Abklärung des Feuerbrandverdachtes ist kostenlos. Voraussichtlich werden 50 % der Rodekosten bei Beauftragung des Maschinenringes vom Land NÖ übernommen.
Die Infektion erfolgt meist während der Blüte, wobei aber erst ca. 3 Wochen später Symptome sichtbar werden. Die ersten Anzeichen sind welke Blüten, Triebe und Früchte, wobei sich die Spitzen der jungen Triebe hakenförmig verkrümmen und die Blätter sich in der Folge – je nach Pflanzengattung – braun bis schwarz färben. Von diesen Infektionsstellen kann sich die Krankheit auf benachbarte Triebe, stärkere Äste und den Stamm ausbreiten. Die Erkrankung verläuft bei warmer und feuchter Witterung sehr schnell und mit großer Intensität.
Die Pflanzen sehen dann wie verbrannt oder verdorrt aus. Die abgestorbenen, eingetrockneten Blätter und Früchte bleiben an den Bäumen hängen.
Im Frühjahr und Sommer kann man mitunter feuchte, zunächst farblose, später gelbbraun gefärbte, klebrige Tröpfchen an den befallenen Trieben und Früchten sehen. Dieser Bakterienschleim wird besonders unter feucht-warmen Bedingungen reichlich produziert.
Die Übertragung des Erregers erfolgt während der Vegetationsperiode durch Insekten, Wind und Regen, über größere Distanzen auch durch Zugvögel und den Pflanzenverkehr. Auch mit nicht desinfizierten Schnittwerkzeugen oder durch den Menschen (Kleidung, Kontakt…) selbst kann dieses Bakterium verbreitet werden. Keine kranken Pflanzen berühren, es besteht akute Verschleppungsgefahr.
Birnen- und Apfelbäume, aber auch Quitte, Mispel und Eberesche werden von dieser Krankheit befallen, von den Zier- und Wildpflanzen werden vor allem Zwergmispel (Cotoneaster), Weiß- und Rotdorn, Feuerdorn, Felsenbirne, Apfelbeere und Photinia befallen.
Sehr wichtig sind das rechtzeitige Erkennen und sofortige Melden des Feuerbrandverdachtes bei der Gemeinde, da nur durch rechtzeitige Rode- und Schnittmaßnahmen einer massiven Befallsausbreitung vorgebeugt werden kann.
DI Christian Kornherr, Amtlicher Pflanzenschutzdienst NÖ
Niederösterreich radelt & unsere Gemeinde radelt mit!
Wer seine Wege radelnd zurücklegt, fördert die eigene Gesundheit, ist schneller am Ziel und schont Geldbörse sowie Umwelt. Radelst du mit? Jeder Kilometer zählt bei der Mitmach-Aktion „Niederösterreich radelt“ von 20. März bis 30. September.
Weitere Informationen und Details finden Sie hier: gz-no-radelt-2022
Werte Grünbacher und Grünbacherinnen!
Am 13.01.2022 gab es eine Vorstellung des Pilotprojekts Energiebündnis in unserem Gasthof Adrigan. Unter Einhaltung der Corona Vorschriften informierten sich so 24 Interessierte vor Ort und 7 Personen über die Möglichkeit der Live Übertragung via Zoom.
Neben einigen Grünbacher Besuchern, waren BGM Peter Steinwender, Vzbgm Otto Schiel, der BGM von Schrattenbach, Franz Pölzelbauer, sowie einige Gemeinderäte beider Fraktionen.
Herr Albert Eigner und Herr Martin Glatzl informierten über das Projekt: Erneuerbare Energiegemeinschaften. Innerhalb dieser Energiegemeinschaft können die Photovoltaikanlagen gegenseitig genutzt werden, wodurch eine Eigennutzung der eigenen Anlage von ca. 75% erreicht werden kann.
Die Gemeinde Grünbach möchte in eine Photovoltaik Anlage mit einer Kapazität von ca. 40kWatt investieren. Die Umsetzung erfolgt über eine BürgerInnenbeteiligung. Hierzu gibt es die Möglichkeit Strompanele als Privatperson zu kaufen. Aus dem erzeugten Strom wird die Investition mit einer Verzinsung von 1,5% über 10 Jahre zurückgezahlt, danach geht die Anlage in das Eigentum der Gemeinde über.
Wenn man schon eine Photovoltaik Anlage besitzt oder eine kaufen möchte, hat man ebenso die Möglichkeit sich dem Energiegemeinschaft der Gemeinde anzuschließen. Dadurch bezieht man zusätzlich kostengünstigen Strom nach Bedarf und hat die Möglichkeit seinen eigenen Strom retour ins Gemeindenetz einzuspeisen, zu einem sehr deutlich besseren Tarif, als er derzeit erhältlich ist.
In wenigen Wochen wird die nächste Informationsveranstaltung stattfinden.
Für weitere Informationen finden Sie die zwei Präsentationen hier gespeichert als Pdf Datei.
Vielen Dank an die Referenten und an alle Interessierten die anwesend waren.
Anbei finden Sie die Präsentationen im pdf Format:
–Grünbach am Schneeberg_EEG und Bürgerbeteil igung
–20220113_Erneuerbaren Energiegemeinschaft_Grünbach_draftv1
Anbei der Flyer zu den kommenden Events:
Herzliche Einladung zur Präsentation
ERNEUERBARE ENERGIEGEMEINSCHAFTEN
am Donnerstag, dem 13. Jänner 2022 um 18.00 Uhr im Landgasthof Zur Schubertlinde.
Strom günstiger beziehen? Erfahren Sie viel Interessantes zu günstigerem Strombezug bzw. besserer Nutzung einer Photovoltaikanlage.
Bei Vortrag und Präsentation vor Ort sind gemäß aktueller Covid-Regeln max. 25 Personen zulässig. Daher bitten wir um verbindliche Anmeldung der Teilnahme im Gemeindeamt Grünbach, Tel. 02637/2200-11 (Frau Stückler) bzw. per E-Mail edith.stueckler@gruenbach-schneeberg.gv.at.
Es besteht auch die Möglichkeit per ZOOM-Meeting an der Veranstaltung und Diskussion teilzunehmen:
Thema: Erneuerbare Energiegemeinschaften
Uhrzeit: 13.Jan..2022 06:00 PM Wien
Zoom-Meeting beitreten https://us02web.zoom.us/j/89076623169?pwd=TEM1SzZSYVNlUWVob1M1TUdOWXR4QT09
Meeting-ID: 890 7662 3169
Kenncode: 6zK10D