VOR – SCHNUPPERTICKET

Nutzungsbedingungen
Die VOR – Schnuppertickets (VOR KlimaTicket MetropolRegion für Wien, Niederösterreich und Burgenland) sind übertragbare Verkehrsverbund-Jahreskarten, die von allen Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern kostenlos entliehen werden können. Es stehen 2 Tickets zur Verfügung.

Ziele der Schnuppertickets sind ein aktiver Beitrag zur CO2 Einsparung (Vermeidung Autofahrt) verbunden mit einer Anregung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Die Fahrkartengültigkeit:
Das VOR-Schnupperticket MetropolRegion ist auf allen VOR Linien in der gesamten Ostregion (Wien, NÖ, Bgl.) gültig – öffentlicher und privater Schienenverkehr. Stadtverkehre und Verkehrsverbünde (inkl. Westbahn Amstetten/Wien). Davon ausgenommen sind touristische Angebote wie die Waldviertelbahn, Wachaubahn, Schneebergbahn, Schafbergbahn etc.

Ausleihbedingungen:
Das VOR-Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder müssen ein eigenes Schnupperticket haben.

Wer ist ausleihberechtigt?
Die Fahrkarten können von allen in Grünbach am Schneeberg gemeldeten Personen tageweise oder über das Wochenende ausgeliehen werden.

Der Ausleihvorgang:
Die Fahrkarten können im Gemeindeamt, telefonisch 02637/220016 oder per mail: katrin.freistedt@gruenbach-schneeberg.gv.at reserviert werden. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Die Fahrkarten sind am Gemeindeamt zu den Amtszeiten persönlich abzuholen und auch persönlich zurückzubringen. Die Rückgabe der Karten hat unmittelbar nach der Fahrt bzw. am Folgetag der Entlehnung bis spätestens 09.00 Uhr zu erfolgen. Rückgabe via Briefkasten ist nicht gestattet.

 MO: 08:00-12:00 Uhr und 14:00-18.00 Uhr

DI / MI / FR : 08.00 – 12:00 Uhr.

 Bei der Entlehnung wird die Fahrkartenübergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen mit der Unterschrift bestätigt und verbindlich akzeptiert, ebenso ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.

 

Mehrmals Entlehnungen:

Pro Person darf die Karte

.) maximal an 15 Tagen im Jahr

.) maximal an drei aufeinanderfolgenden Tagen

(Eine Entlehnung für das Wochenende beginnt am Freitag und gilt als 3 Entlehntage).

.) an insgesamt 6 Tagen im Monat

entliehen werden.

 

Was ist wenn?
Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz des Fahrkartenwerts
(€ 860,00/ Karte) verantwortlich.

Kaution:
Die Kaution beträgt € 100,00 / Ticket.

Datenschutzhinweis
Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Erfüllung des gegenständlichen Vertrages (Entlehnung VOR-Schnupperticket) verarbeitet und zu keinen weiteren Zwecken verwendet. Eine Übermittlung der Daten an Dritte findet nicht statt. Daten die aus diesem Grund erhoben wurden, werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert und dann gelöscht.