Die Hochinzidenzgebietsverordnung der BH Neunkirchen sieht unter § 3 Abs. 1 Z 11 vor, dass bei einer Unverhältnismäßigkeit der Testung im eigenen Bezirk auch ein anderer Bezirk mit einer Hochinzidenzgebietsverordnung aufgesucht werden kann.

Da sich die Testkapazitäten im Bezirk Neunkirchen derzeit am Limit befinden ist es für Personen mit Wohnsitz im Bezirk daher zulässig, auch Teststraßen der Stadt Wr. Neustadt bzw. des Bezirks Wr. Neustadt-Land auf direktem Weg für eine Testung aufzusuchen.

Dies kann die Wartezeiten an den Teststraßen des Bezirks Neunkirchen reduzieren, speziell wenn dieser Test für den morgigen Arbeitstag benötigt wird.

Genauere Informationen zu den Öffnungszeiten finden sich unter Testungen im Bezirk Wiener Neustadt – 144 Notruf Niederösterreich (notrufnoe.com).