Seit 19.5. besteht im Rahmen der Öffnungsschritte wieder die Möglichkeit für Zusammenkünfte.

Ab einer Teilnehmerzahl von 11 Personen (bis 50 Pers.) ist die Zusammenkunft anzeigepflichtig,

ab einer Teilnehmerzahl von 51 Personen (mit gekennzeichneten und zugewiesenen Sitzplätzen) bewilligungspflichtig!

Unter nachstehendem Link finden sie nähere Informationen sowie auch die Online-Formulare für Anzeige bzw. Bewilligung der Zusammenkunft:

https://www.noe.gv.at/noe/Coronavirus/Regelungen_ab_19_Mai_2021.html