Baustellenbedingte Änderungen auf der Puchberger Bahn

Hiermit darf ich Sie darüber informieren, dass aufgrund von Bauarbeiten von Montag, 12.09.2022, 08:20 Uhr,
bis einschließlich Freitag, 14.10.2022, 18:40 Uhr, alle Züge zwischen Puchberg am Schneeberg und Bad Fischau-Brunn
als Schienenersatzverkehr mit Autobussen geführt werden.

ACHTUNG: Folgende Bushaltestellen können während der unten angeführten Zeitspanne nicht bzw. nicht direkt angefahren werden.
Die Busse halten daher diesmal in anderen Bushaltestellen als üblich:

Änderungen Bahnhaltestelle

Über die aktuelle Fahrplansituation informieren Sie sich bitte über SCOTTY.

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Infoplakat.

Für Fragen oder Anregungen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne telefonisch unter +43 (0) 664/ 617 95 10
oder per Email unter klaus.graf@pv.oebb.at zur Verfügung.

Schienenersatzverkehr

Bundespräsidentenwahl 9. Oktober 2022

Am 9.10.2022 findet die Bundespräsidentenwahl in Österreich statt. 

In den nächsten Tagen werden die Wahlinformationen versendet, die alle Infos zum Wahltag enthalten.

Die Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte für die Briefwahl können ab sofort im Gemeindeamt gestellt werden, die elektronische Anforderung ist unter folgendem Link möglich: www.wahlkartenantrag.at

Die Wahlkarten werden nach Vorliegen der Drucksorten voraussichtlich ab Mitte September ausgestellt und versendet.

 

Corona – Aktuelle Regelungen ab 1. August 2022

Diese Corona-Regeln gelten seit 1. August

Rund 100.000 Personen, die bisher mit einem Absonderungsbescheid zuhause bleiben mussten, unterliegen ab Montag, 1. August, automatisch einer Verkehrsbeschränkung. Sie dürfen ihre Wohnung mit einer FFP2-Maske verlassen, wenn sie keine Krankheitssymptome spüren. Die neuen Regeln gelten ab Montag auch für alle Neuinfektionen, sobald ein positives Ergebnis eines PCR- oder Antigentests vorliegt. Bescheide werden künftig nicht mehr ausgestellt.

Am 1. August um 0 Uhr tritt die COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung in Kraft. Sie sieht anstelle der bisher geltenden Absonderung von Corona-infizierten Personen eine Verkehrsbeschränkung vor. Alle bestehenden Absonderungen werden zu diesem Zeitpunkt automatisch aufgehoben, für die betroffenen Personen gilt dann eine Verkehrsbeschränkung.

Neue Regeln ab 1. August:

Für positiv auf SARS-CoV-2 Getestete gilt grundsätzlich eine durchgehende FFP2-Maskenpflicht. Die Maske ist korrekt zu tragen, muss also Mund und Nase vollständig bedecken und regelmäßig gewechselt werden. Die Maskenpflicht gilt außerhalb des privaten Wohnbereichs in allen geschlossenen Räumen, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist. Im Freien muss eine FFP2-Maske nur getragen werden, wenn der Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

Maskenpflicht gilt für positiv getestete Personen auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und in privaten Verkehrsmitteln, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist. Im privaten Wohnbereich ist bei Zusammenkünften von Personen aus verschiedenen Haushalten eine Maske zu tragen.

Positiv Getestete dürfen keine Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder risikobehafteten Settings aufsuchen. Das betrifft zum Beispiel Alten- und Pflegeheime, Gesundheitseinrichtungen, Kindergärten und Volkschulen und sonstige Betreuungseinrichtungen für Kinder unter elf Jahren. Ausgenommen davon sind Mitarbeiter:innen, Bewohner:innen, Patient:innen und betreute Personen sowie bestimmte Besuchs- und Begleitpersonen.

Eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist ab dem fünften Tag mit einem PCR-Test möglich. Ansonsten endet die Verkehrsbeschränkung automatisch nach zehn Tagen. Gerechnet wird jeweils vom Zeitpunkt der Probennahme, die zu einem positiven Ergebnis geführt hat.

Maßnahmen am Arbeitsplatz

Personen, die arbeitsfähig sind, dürfen unter Einhaltung der Auflagen grundsätzlich arbeiten gehen. Am Arbeitsplatz muss also das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske gewährleistet oder ein Kontakt zu anderen Personen ausgeschlossen sein. Ist ein Kontakt zu anderen Personen ausgeschlossen muss die Maske nicht durchgehend getragen werden. Es sind geeignete Schutzmaßnahmen wie das regelmäßige Durchlüften von Räumen zu treffen. Dementsprechend sollte der Arbeitgeber über das Vorliegen einer Infektion informiert werden, um geeignete Maßnahmen – wie etwa Home-Office oder ein Einzelbüro – zu veranlassen.

Wenn eine FFP2-Maske aus medizinischen Gründen (z.B. Schwangerschaft) nicht durchgehend getragen werden kann, darf der Arbeitsplatz nur betreten werden, wenn organisatorische oder räumliche Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Dasselbe gilt für Berufe, die während ihrer Arbeit keine Maske tragen können, zum Beispiel Logopäd:innen oder Sänger:innen.

Freistellungen für Risikogruppen und telefonische Krankschreibung möglich

Um vulnerable Personen am Arbeitsplatz bestmöglich zu schützen, werden die Freistellungen nach der Risikogruppeverordnung ab 1. August wieder ermöglicht.

Erkrankte Personen können sich wegen einer Erkrankung an COVID-19 telefonisch krankschreiben lassen. Eine Krankmeldung ist in diesem Fall – wie bei anderen Krankheiten auch – für Arbeitnehmer:innen erforderlich, um weiterhin Entgelt zu beziehen. Das heißt: Wer einen positiven Corona-Test hat, ist nicht – wie bisher bei der Absonderung– automatisch krankgeschrieben. Hier bedarf es nun einer aktiven Kontaktaufnahme mit dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin.

Hier geht es zur aktuellen Verordnung

Kinderliedermacher Bernhard Fibich kommt am 30. September 2022 in die Barbarahalle

Kinderliedermacher Bernhard Fibich – Mitmachkonzert für Kinder

Mit seinen lustigen und schwungvollen Mitmach-Liedern ist Österreichs Kinderliedermacher Nr. 1 wieder auf Tournee und wird am 30.09.2022 um 16:00 Uhr auch bei uns in der Barbarahalle mit seinem “Best of Bernhard Fibich” zu Gast sein.

Kinder und Erwachsene werden in das Konzert spielerisch miteinbezogen. Dass Bernhard Fibich weiß, wovon er singt, ist keine Überraschung: Er ist Vater erwachsener Kinder und begeisterter Großvater.

Eintritt: € 5,00

Selbstverständlich beachtet Bernhard Fibich im Rahmen seiner Darbietung alle Bestimmungen und Empfehlungen zur CoV19-Prävention! Gesundheit geht vor!

Neues Wertstoffzentrum in Breitenau geht in Betrieb

Ab 4. Juli 2022 ist das Wertstoffzentrum Breitenau in Betrieb. Direkt neben der RHV Grüne Tonne GmbH an der B17 können alle Bürgerinnen und Bürger des Bezirkes Neunkirchen kostenlos und unbegrenzt Sperrmüll, Holz, Kartonagen, Elektroaltgeräte oder Problemstoffe entsorgen. Der Zutritt erfolgt mit der WSZ-Zutrittskarte, welche Ihrem Haushalt bereits vor Längerem zugeschickt wurde. Mit Ihren Anliegen hinsichtlich Zutrittskarte, wenden Sie sich bitte an unser Gemeindeamt.  Der Zutritt zum WSZ ist nur für Privatpersonen gestattet, jedoch nicht für Gewerbebetriebe.

Grundsätzlich müssen alle Fraktionen getrennt voneinander abgeladen werden. So ist bereits bei der Beladung darauf zu achten, dass beispielsweise Altholz, Eisen und Hartkunststoffe nicht vermischt mit sonstigem Sperrmüll abgeladen werden darf. Als Grundregel gilt: Sperrmüll ist jener Restmüll, welcher auf Grund von Größe oder Beschaffenheit, nicht über die regelmäßigen Haushaltsabholungen erfasst werden kann. Somit sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf den WSZ kein Restmüll oder Trockenmüll übernommen wird. Dieser muss über die regelmäßige Tonnenabholung entsorgt werden.

Konkret können folgende Abfälle während der Öffnungszeiten abgeben werden:

Sperrmüll Altöl Kühlgeräte
Hartkunststoff Altfarben/Altlacke Bildschirme
Eisenschrott Druckgaspackungen Elektroaltgeräte groß
Buntmetall Labor und Chemikalienreste Elektroaltgeräte klein
Flachglas Pflanzenbehandlungsmitteln Gasentladungslampen
Altholz thermisch Ölverschmutzte Betriebsmittel Batterien
Altholz stofflich Altspeisefette (z.B. Frittieröle) Bleiakkumulatoren
Baum- und Strauchschnitt Arzneimittel Lithium-Ionen-Batterien
Gras- und Grünschnitt Kunststoffdispersion

Folgende Abfälle können rund um die Uhr im 24/7 Bereich, ohne Zutrittskarte abgegeben werden:

Altpapier Karton Verpackungsglas bunt
Verpackungsglas weiß Tierkörper Alttextilien

Weitere Fraktionen wie beispielsweise Reifen, künstliche Mineralfasern oder Eternit können zu den Öffnungszeiten direkt bei der RHV Grüne Tonne GmbH, kostenpflichtig entsorgt werden.

Die aktuellen Öffnungszeiten sind auf der Homepage des AWV (neunkirchen.umweltverbaende.at)

ersichtlich, wohin auch der QR-Code der Kartenrückseite führt.

Die aktuell gültigen Öffnungszeiten:

WSZ Breitenau FCC Schlöglmühl
von bis von bis
Montag 07:00 16:00
Dienstag 07:00 16:00 07:00 18:00
Mittwoch
Donnerstag 07:00 19:00
Freitag 07:00 16:00 07:00 18:00
Samstag Nur Grünschnittabgabe
07:00 16:00
Achtung: Die Zufahrt muss bis spätestens 15 Minuten vor Betriebsschluss erfolgen

Bedarfszuweisung für Straßenbau

Mit der Unterstützung von Landeshauptfrau – Stv. Franz Schnabl konnte Bgm. Mag. Peter Steinwender für die Straßenerhaltung, dem Straßenbau der Susi Singer-Gasse und Emmertinger – Gasse  eine Bedarfszuweisung vom Land NÖ in der Höhe von € 200.000,00 ausverhandeln.

Dem großen Einsatz des Teams von Landeshauptfrau-Stv. Franz Schnabl und der guten Zusammenarbeit mit unserer Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner ist es zu verdanken, dass auch in Zukunft in Grünbach große Projekte umgesetzt werden können.

Herzlichen Dank!

Glück auf!

Bgm. Peter Steinwender