Kundmachung NÖ Grundverkehrsgesetz 2017
Anbei die Kundmachung
Anbei die Kundmachung
Kundmachung Heizkostenzuschuss 25
Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2025/26 in der Höhe von € 150,00 beschlossen.
Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 22.10.2025 bis 31. März 2026 beantragt werden.
Den NÖ Heizkostenzuschuss können NÖ Landesbürgerinnen und Landesbürger erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.
Der NÖ Heizkostenzuschuss ist in jedem Haushalt nur einmal pro Heizperiode zu gewähren, auch wenn mehrere Anknüpfungspunkte vorliegen. Von der Förderung ausgenommen sind Personen, die keinen eigenen Haushalt führen; Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ SAG beziehen; Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben.
Antragsformulare sind beim Amt der NÖ Landesregierung (Abteilung Soziales und Generationenförderung, GS5), bei den NÖ Bezirkshauptmannschaften, den NÖ Magistraten und den NÖ Gemeindeämtern sowie im Internet unter www.noe.gv.at/heizkostenzuschuss erhältlich. Anträge sind beim zuständigen Gemeindeamt einzubringen und die entsprechenden Unterlagen wie Pensionsbescheid, Nachweis des Arbeitslosengeldbezuges / Notstandshilfe, sonstige Einkommensnachweise etc. sind vorzulegen.
Leben mehrere Personen in einem Haushalt, so sind für die Berechnung des Haushaltseinkommens die Einkünfte aller im Haushalt lebenden Personen zusammenzurechnen (Z.B: Ehegatten, Lebensgefährten, eingetragene Partner, Kinder, Enkelkinder, alle sonstigen Mitbewohner). Zur eindeutigen Personenidentifikation ist die Sozialversicherungsnummer d. AntragstellerIn erforderlich. (Diese wird nicht im System gespeichert!)
Die Gemeinde hat die inhaltliche und formelle Richtigkeit zu überprüfen und zu bestätigen.
Anbei die Kundmachung
Bei Schönwetter nimmt das Schwimmbad der Marktgemeinde Grünbach am Schneeberg am Samstag, 14.6.2025, den Betrieb für die Sommersaison auf.
Nachstehend finden Sie die Kundmachung für den Ersatztermin “Sauberes Grünbach”.
Der Ortsreinigungstag wurde aufgrund der schlechten Wetterprognosen verschoben!