Nachstehend finden sie die Aufhebung der Hochinzidenzgebietsverordnung vom 20.04.2021:
Hochinzidenzverordnung_Aufhebung_BHNK
Somit sind für das Verlassen des Bezirks keine Ausreisetests mehr erforderlich.
Nachstehend finden sie die Aufhebung der Hochinzidenzgebietsverordnung vom 20.04.2021:
Hochinzidenzverordnung_Aufhebung_BHNK
Somit sind für das Verlassen des Bezirks keine Ausreisetests mehr erforderlich.